Pflegehilfsmittel richtig beantragen

Pflegehilfsmittel gestalten Ihren Pflegealltag wesentlich einfacher.

Sofern Ihnen die Pflegekasse einen Pflegegrad zugesprochen hat, haben Sie unter anderem einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro pro Monat.

Ihren Anspruch müssen Sie jedoch zunächst geltend machen.
Wir helfen Ihnen Pflegehilfsmittel richtig zu beantragen.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Die Pflegekasse erstattet Ihnen 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Handdesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Mundschutz / FFP Masken
  • Bettschutzunterlagen (Einmalgebrauch / wiederverwendbar)
  • Schutzschürzen

Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis vorwiegend in den Produktgruppen (PG) 50 bis 54 aufgelistet.

Wenn Sie zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen möchten, müssen Sie einen Pflegegrad besitzen.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind nicht dasselbe und werden unterschiedlich beantragt.

Ihre Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Wichtige Unterscheidung: Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel

Häufig werden Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel für dasselbe gehalten, dabei gibt es völlig verschiedene Zuständigkeiten.

Hilfsmittel

Darunter fallen Geräte oder Sachmittel, die Erkrankungen oder Behinderungen zumindest teilweise ausgleichen. Die Kosten für Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen.

Pflegehilfsmittel

Wie der Name bereits verrät, handelt es sich dabei um Sachmittel oder Geräte, die im Pflegealltag Erleichterung bringen. Darunter fallen technische Pflegehilfsmittel oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Für die Kostenübernahme ist die Pflegekasse zuständig.

Sie haben Pflegehilfsmittel bisher nicht bewusst wahrgenommen? Das sollten Sie unbedingt nachholen, denn zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können Ihren Pflegealltag deutlich vereinfachen.

Bei Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen stellt sich häufig die Frage: Welche Pflegehilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt? Gerne geben wir Ihnen auch hier  eine Antwort.

Grundsätzlich ist es so, dass die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel entweder ganz oder teilweise übernimmt.

Das gilt unter anderem für folgende Sachmittel und Geräte:

  • Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungsrollen und Hausnotrufsystem.
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Einmalhandschuhe oder Schutzkittel.

Die meisten Pflegebedürftigen und pflegende Angehörige haben Respekt vor dem bürokratischen Aufwand, wenn es um die Beantragung von Pflegekassen-Leistungen geht.

Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns an.

Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen und Pflegehilfsmittel erhalten möchten, ist Ihre Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Sie sendet Ihnen die nötigen Formulare auf Wunsch zu und begleitet Sie durch den Genehmigungsprozess. 

Wichtig: Nur mit einem Pflegegrad erhalten Sie Pflegehilfsmittel.

Sie haben bisher noch keinen Pflegegrad?
Dann sollten Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Das machen Sie ebenfalls bei Ihrer Pflegekasse. 

Amasana hilft Ihnen gerne bei Ihrem Antrag auf Pflegehilfsmittel.
Einfacher geht es nicht, denn Amasana erledigt alle Formalitäten für Sie:
Wir stellen den Antrag und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Amasana beantragt einfach und schnell Ihre Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Wählen Sie bequem online die Pflegehilfsmittel aus, die Sie erhalten möchten. Wir übernehmen alle Formalitäten mit der Pflegekasse.

Nur ein paar Schritte zu Ihrer Amasanabox!

  • Schritt 1: Sie wählen Ihre Pflegehilfsmittel aus und stellen so Ihre individuelle Amasanabox  zusammen.
  • Schritt 2: Nennen Sie uns Ihre Daten und unterschreiben den Antrag.
  • Schritt 3: Wir  senden nach Bestelleingang Ihre Amasanabox an Sie.
  • Schritt 4: Amasana übernimmt für Sie alle Formalitäten mit der Pflegekasse.
    Ist der Antrag ihrer ersten Amasanabox beigefügt? Einfach unterschrieben an uns zurücksenden.

Fertig:  Sie erhalten dann Ihre Amasanabox regelmäßig jeden Monat nach Hause geliefert. Ihre Amasanabox kann jederzeit geändert werden.

Den Betrag in Höhe von bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten Sie entweder als Überweisung, direkt am Monatsanfang oder rückwirkend, wenn Sie die nötigen Quittungen bei der Pflegekasse einreichen.

Die Pflegekasse erstattet Ihnen den Betrag auch rückwirkend, wenn in Ihrem MDK-Gutachten noch keine Notwendigkeit für Pflegehilfsmittel festgestellt wurde. Der Pflegebedarf kann sich jederzeit ändern.

Voraussetzungen:
Sie besitzen einen Pflegegrad und haben einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt und wissen nicht, wo Sie die bestimmten Pflegehilfsmittel beziehen?

Sie haben die Möglichkeit, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel über einen Dienstleister zu erwerben.  Diese Pflegehilfsmittel werden Ihnen dann in einer Box direkt nach Hause geliefert (Amasanabox).

Natürlich können Sie die Pflegehilfsmittel auch selbst einkaufen und die Rechnung anschließend bei Ihrer Pflegekasse für die Erstattung einreichen.

Bei folgenden Dienstleistern können Sie Pflegehilfsmittel erwerben:

  • Qualifizierte Online Dienstleister
  • Sanitätshäuser
  • Apotheken
  • Drogerien

Haben Sie Fragen zur Amasanabox oder zur Bestellung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Rufen Sie uns an unter der Tel.-Nr. 0208 306 704 76

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an mail@amasanabox.de